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Klasse A: |
Krafträder mit oder ohne Beiwagen |
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Mindestalter |
18 Jahre |
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Einschränkungen |
In den ersten beiden Jahre nur Krafträder mit 25 kW Leistung und
einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (= mindestens 6,25 kg/kW). Danach unbeschränkt. |
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Besonderheiten |
Ab 25 Jahren kann gleich die unbeschränkte Klasse A erworben
werden. |
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Alle Informationen: |
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Klasse A 1 |
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125
Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt (Leichtkrafträder) |
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Mindestalter |
16 Jahre |
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Einschränkungen |
- |
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Alle Informationen: |
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Klasse B |
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
3.500 Kilogramm und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. |
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Mindestalter |
18 Jahre |
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Alle Informationen: |
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Klasse bF 17 |
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
3.500 Kilogramm und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. |
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Mindestalter |
17 Jahre |
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Besonderheiten |
Bei jeder Fahrt muss eine erwachsene (vorher bestimmte)
Begleitperson mitfahren. |
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Alle Informationen: |
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Klasse C |
Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm. |
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Mindestalter |
18 Jahre |
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Alle Informationen: |
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Klasse C 1 |
Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm, aber nicht mehr als 7.500 Kilogramm. |
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Mindestalter |
18 Jahre |
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Alle Informationen: |
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Klasse D |
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen
außer dem Führersitz. |
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Mindestalter |
21 Jahre |
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Alle Informationen: |
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Klasse D 1 |
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen
außer dem Führersitz, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen. |
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Mindestalter |
21 Jahre |
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Alle Informationen |
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Klasse BE, CE, C1E, DE, D1E |
Kraftfahrzeuge der Klassen C, C1, D oder D1 mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm. |
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Mindestalter |
18 bzw. 21 Jahre |
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Besonderheiten |
Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. |
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Alle Informationen: |
Es gibt für diese Führerscheinklassen zahlreiche Einschränkungen
und Bestimmungen. Informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen auf der Interseite des Bundesministeriums für Verkehr. |
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Klasse M |
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit
Hilfsmotor |
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Mindestalter |
16 Jahre |
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Einschränkungen |
Max. 45 km/h, max. 50 cm³ Hubraum |
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Alle Informationen |
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Klasse S |
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge |
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Mindestalter |
16 Jahre |
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Einschränkungen |
Max. 45 km/h, weitere Einschränkungen siehe unter “Weitere
Informationen” |
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Alle Informationen |
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Klasse T |
Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60
km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. |
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Mindestalter |
16 Jahre |
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Einschränkungen |
Bis zum 18. Lebenjahr max. 40 km/h. |
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Besonderheiten |
Gilt für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. |
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Alle Informationen |
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Klasse L |
Zugmaschinen bis 32 Km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler
und andere Flurförderzeuge bis 25 Km/h für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. |
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Alle Informationen: |
Es gibt für diese Führerscheinklassen zahlreiche Einschränkungen
und Bestimmungen. Informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen auf der Interseite des Bundesministeriums für Verkehr. |
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Die Mofa-Kurse bestehen überwiegend aus theoretischem Unterricht. In der Ausbildung ist auch eine Doppelstunde (90 Minuten) praktischer Unterricht enthalten.
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ersten Kilometer mit professioneller Begleitung zurücklegen? Dann sind Sie hier genau richtig! |
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Kündigungen bitte an
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