Ausbildung

Das Angebot unserer Fahrschule umfasst mehr als nur den "ganz normalen Führerschein"

 


Hier können Sie sich einen Überblick über alle Fahrerlaubnisklassen verschaffen.

 

 

Klasse A:

 

Krafträder mit oder ohne Beiwagen
 

Mindestalter

18 Jahre
 

Einschränkungen

In den ersten beiden Jahre nur Krafträder mit 25 kW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (= mindestens 6,25 kg/kW). Danach unbeschränkt.
 

Besonderheiten

Ab 25 Jahren kann gleich die unbeschränkte Klasse A erworben werden.
 

Alle Informationen:

Link zum Bundesministerium für Verkehr ...

 

 

 

 

Klasse A 1

 

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt (Leichtkrafträder)
 

Mindestalter

16 Jahre
 

Einschränkungen

-
 

Alle Informationen:

Link zum Bundesministerium für Verkehr ...

 

 

 

 

Klasse B

 

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
 

Mindestalter

18 Jahre
 

Alle Informationen:

Link zum Bundesministerium für Verkehr ...

 

 

 

 

Klasse bF 17

 

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
 

Mindestalter

17 Jahre
 

Besonderheiten

Bei jeder Fahrt muss eine erwachsene (vorher bestimmte) Begleitperson mitfahren.
 

Alle Informationen:

Link zum Bundesministerium für Verkehr ...

 

 

 

 

Klasse C

 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm.

Mindestalter

18 Jahre
 

Alle Informationen:

Link zum Bundesministerium für Verkehr ...

 

 

 

 

Klasse C 1

 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm, aber nicht mehr als 7.500 Kilogramm.
 

Mindestalter

18 Jahre
 

Alle Informationen:

Link zum Bundesministerium für Verkehr ...

 

 

 

 

Klasse D

 

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
 

Mindestalter

21 Jahre
 

Alle Informationen:

Link zum Bundesministerium für Verkehr ...

 

 

 

 

Klasse D 1

 

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen.
 

Mindestalter

21 Jahre
 

Alle Informationen

Link zum Bundesministerium für Verkehr ...

 

 

 

 

Klasse BE, CE, C1E, DE, D1E

 

Kraftfahrzeuge der Klassen C, C1, D oder D1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm.
 

Mindestalter

18 bzw. 21 Jahre
 

Besonderheiten

Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich.
Für die Klasse BE gelten besondere Regelungen, informieren Sie sich bitte auf der Interseite des Bundesministeriums für Verkehr.

 

Alle Informationen:

Es gibt für diese Führerscheinklassen zahlreiche Einschränkungen und Bestimmungen. Informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen auf der Interseite des Bundesministeriums für Verkehr.
Link zum Bundesministerium für Verkehr ...

 

 

 

 

Klasse M
 

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
 

Mindestalter

16 Jahre
 

Einschränkungen

Max. 45 km/h, max. 50 cm³ Hubraum
 

Alle Informationen

Link zum Bundesministerium für Verkehr ...

 

 

 

 

Klasse S
 

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
 

Mindestalter

16 Jahre
 

Einschränkungen

Max. 45 km/h, weitere Einschränkungen siehe unter “Weitere Informationen”
 

Alle Informationen

Link zum Bundesministerium für Verkehr ...

 

 

 

 

Klasse T

 

Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.
 

Mindestalter

16 Jahre
 

Einschränkungen

Bis zum 18. Lebenjahr max. 40 km/h.
 

Besonderheiten

Gilt für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.

Die Ausbildung kann wahlweise auf von uns gestellten oder Ihren eigenen Fahrzeugen erfolgen.

 

Alle Informationen

Link zum Bundesministerium für Verkehr ...

 

 

 

 

Klasse L

 

Zugmaschinen bis 32 Km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 Km/h für land- und forstwirtschaftliche Zwecke.
 

Alle Informationen:

Es gibt für diese Führerscheinklassen zahlreiche Einschränkungen und Bestimmungen. Informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen auf der Interseite des Bundesministeriums für Verkehr.
Link zum Bundesministerium für Verkehr ...


 

 

 

 


 

 

Mofa-Kurse

Die Mofa-Kurse bestehen überwiegend aus theoretischem Unterricht. In der Ausbildung ist auch eine Doppelstunde (90 Minuten) praktischer Unterricht enthalten.

 

 

 


 

 

Auffrischungskurse

Sie sind einige Zeit nicht mehr gefahren? Vielleicht möchten Sie nach längerer Pause die ersten Kilometer mit professioneller Begleitung zurücklegen? Dann sind Sie hier genau richtig!

Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen. Für Ihre Sicherheit und für Ihr Wohlfühlen im Straßenverkehr ist dies genau der richtige Schritt.

Fahrschule Markus Sellin UG

( haftungsbeschränkt )

 

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29525 Uelzen

 

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